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Das Buch beschäftigt sich mit dem Bodenschutz, seiner Genese und seiner Verrechtlichung im internationalen, europäischen und nationalen Bereich. Seinem Titel entsprechend gilt die Aufmerksamkeit der Frage, inwieweit der Bodenschutz den Anforderungen des Nachhaltigkeitsprinzips entspricht. Die Arbeit setzt daher bei der Klärung der Frage an, was unter nachhaltigem Bodenschutz zu verstehen ist. Dabei wird verdeutlicht, dass sich auf der einen Seite eine Vielzahl wissenschaftlicher Gremien mit den Möglichkeiten der Verbesserung des Bodenschutzes befasst und zahlreiche politische Deklarationen unter Betonung der Bedeutsamkeit des Bodenschutzes den Status der Böden und seines Schutzes verbessernde Maßnahmen beschrieben und gefordert haben, während auf der anderen Seite in den meisten Fällen im politischen Sektor nur magere Erfolge dieser Bemühungen erkennbar sind, insbesondere was die rechtliche Verankerung des Bodenschutzes angeht. Infolgedessen finden sich nur wenige Staaten, die dem Ernst der Lage gerecht werdende Bodenschutzgesetze haben, die diesen Namen verdienen. Nur einige Industrienationen haben nennenswertes Bodenschutzrecht auf den Weg gebracht, wobei der Schwerpunkt auf der Sanierung von Altlasten liegt, während wirksame Vorsorgeinstrumente, wie insbesondere die Verankerung der Bodenschutzplanung, meistenteils fehlen.
Das erste Kapitel "Nachhaltigkeit global, europäisch und national" führt in die Problemstellung ein und befasst sich mit der ethischen Dimension des Bodenschutzes, die aus dem Nachhaltigkeitsgebot hergeleitet, von der Weltgemeinschaft bei den Nachhaltigkeitsgipfeln als politisches Postulat herausgestellt und bereits im Jahre 1986 von der "Experts Group on Environment Law" im Zusammenhang mit dem Brundtland-Bericht "our common future" und danach durch die Rio-Deklaration von 1992 als internationales Rechtsprinzip begründet wird. Es werden die internationalen Deklarationen zur nachhaltigen Entwicklung erörtert, an der Spitze die Agenda 21 von Rio de Janeiro und die Erklärung von Johannesburg auf dem zweiten Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung "Rio+10". Diese haben allenthalben zu nationalen Nachhaltigkeitsstrategien geführt, in denen auch der Bodenschutz ein Gegenstand der Aufmerksamkeit ist, auch zur Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union. Eingehend werden die nationalen Nachhaltigkeitsstrategien und insbesondere die politischen Deklarationen Deutschlands zum Nachhaltigkeitsprinzip - bis hin zur aktuellen Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung geschildert.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit einer theoretischen Einführung in den Bodenschutz, beschäftigt sich mit den fachlichen Anforderungen zur Abwendung der Bodengefährdungen, präzisiert die Notwendigkeit eines umfassenden Bodenschutzes unter Rekurs auf die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz beim BMU und des Wissenschaftlichen Beirats der deutschen Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Essentielle Anforderungen an die Verarbeitung der naturwissenschaftlich fokussierten Empfehlungen ergeben sich auch aus den Thesen der Europäischen Konföderation der bodenwissenschaftlichen Vereinigungen, insbesondere dem zutreffenden Hinweis der Konföderation, dass "gebündelte (interdisziplinäre) Forschung" den Weg weisen müsse zu einem ökoeffizienteren und nachhaltigen Umgang mit den Boden- und Wasserressourcen.
Das dritte Kapitel wendet sich dem Bodenschutz auf dem internationalen Parkett zu und befasst sich mit den Prinzipien der Welt-Boden-Charta, die auf der 21. Sitzung der FAO-Konferenz 1981 angenommen wurde. Schon seinerzeit, also vor inzwischen fast 25 Jahren, wurden Regierungen, internationale Organisationen und Landnutzer aufgefordert, Bedingungen für eine nachhaltige Bodennutzung zu schaffen und die Böden für kommende Generationen als Ressource zu erhalten: "Entscheidungen über die Verwendung und Bewirtschaftung von Land und seiner Ressourcen sollten den langfristigen Nutzen eher begünstigen als kurzsichtige Zwecke, die zu Ausbeutung, Verschlechterung und möglicher Zerstörung der Bodenressourcen führen." Die danach wegen der Folgenlosigkeit der Charta vom wissenschaftlicher Beirat der deutschen Bundesregierung Globale Umweltveränderungen artikulierte Forderung an die deutsche Bundesregierung zielte darauf ab, ein Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Bodennutzung und Bodenschutz ("Boden-Konvention") anzustreben mit dem Ziel, die Bodendegradation auf ein Niveau zu reduzieren, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung der Bodenfunktionen (Lebensraum-, Regelungs-, Nutzungs- und Kulturfunktion) verhindert wird.
Das Kapitel behandelt weiterhin die bodenschutzspezifischen Empfehlungen der Agenda 21 von Rio de Janeiro 1992 und der Erklärung von Johannesburg. Die einzigen rechtlich verbindlichen Resultate dieser Bemühungen waren die Desertifikationskonvention, die im Jahre 1996 in Kraft trat und die - freilich nur die europäischen Alpenstaaten betreffende - Alpenkonvention, die 1991 als völkerrechtlich verbindliche Rahmenkonvention verabschiedet wurde. Zu einem international verbindlich vereinbarten nachhaltigen Bodenschutz führte schließlich auch nicht das Tutzinger Konzept für ein internationales "Übereinkommen zum nachhaltigen Umgang mit Böden", mit dem angestrebt werden soll, den nachhaltigen Umgang mit allen Arten von Böden durch alle Staaten der Erde zur Erhaltung aller Bodenfunktionen zu erreichen.
Das vierte Kapitel widmet sich ausgiebig der europäischen Bodenschutzstrategie, auf die sich derzeit die Hoffnungen der Befürworter eines nachhaltigen Bodenschutzes in den Mitgliedstaaten und der europäischen Union richten. Gegenstand der Erörterung sind zunächst die Bemühungen des Europarates, der mit der ersten (1972) und danach der revidierten Europäischen Bodencharta aus dem Jahre 2003 den verdienstvollen Versuch machte, den Europäischen Bodenschutz voranzubringen.
Das Kapitel befasst sich danach mit dem Europäischen Bodenschutzrecht. Danach hat der Bodenschutz über die Art. 6 und 174 des EG-Vertrages Einzug in das europäische Recht gehalten und ist gemäß Art. 2 EGV ausdrückliches Gemeinschaftsziel sowie Gegenstand punktueller bodenschutzdienlicher Regelungen in anderen Rechtsmaterien, wie beispielsweise der Nitratrichtlinie.
Das Kapitel referiert weiterhin substantiiert den aktuellen Diskussionsstand der seit 2002 im Entwurf vorliegenden Europäischen Bodenschutzstrategie, insbesondere die umfangreichen Vorarbeiten des von der EU-Kommission berufenen "Advisory Forums" und der fünf "Technical Working Groups" zu den Themenbereichen Bodenerosion, organische Bodensubstanzen und Biodiversität, Bodenkontamination und Flächenmanagement, Monitoring sowie Forschung und Querschnittsaufgaben.
Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem Bodenschutzrecht auf nationalstaatlicher Ebene und - was Europa anbelangt, eingehend mit demjenigen der "bodenschutzstarken" Staaten - die über bodenschutzspezifische mediale Gesetze auf staatlicher Ebene verfügen, wie die Niederlande, Deutschland, Italien und Ungarn, auch mit demjenigen der übrigen europäischen Staaten, die den Boden häufig im Rahmen medienübergreifender Umweltregelungen schützen, wie die Schweiz. Aufschlussreich sind die Regelungen des Bodenschutzes in den USA, in Japan und insbesondere Südkorea, bei welchen sich sowohl ein den Boden mit schützendes Umweltgrundlagengesetz findet, als auch bodenschutzspezifische Regelungen.
Während das Bodenschutzrecht Deutschlands im Zuge des Gesetzgebungsprozesses ausgedünnt, seine ursprünglich vorgesehenen Vorsorgeinstrumente (Planung) entfernt und im Anwendungsbereich stark reduziert wurde, findet sich in Südkorea eine umfassende Regelung, die eingehende Vorsorge-, Verursacher- und Gefahrenabwehrinstrumente umfasst. Aus der Darstellung der unterschiedlichen Bodenschutzregime und der ebenso unterschiedlichen Intentionen, sich politisch und gesetzgeberisch zu einem effektiven und darüber hinaus nachhaltigen Schutz des Bodens durchzuringen, ergibt sich daher ein uneinheitliches Bild. Ein Weltatlas des nachhaltigen Bodenschutzes würde noch zahlreiche weiße Flächen aufweisen, auch ein Atlas des nachhaltigen Bodenschutzes in Europa.
Der Bodenschutz auf europäischer Ebene und auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten ist bisher nicht zufriedenstellend vorangekommen, weil die Ingerenzen starker Gegeninteressen, nicht zuletzt der Landwirtschaft, der Grundstückswirtschaft und der Bauwirtschaft, wie sie in dem Votum des Wirtschafts- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments durchscheinen, schwer überwindbar zu sein scheinen.
Insgesamt bestärken die vorliegenden Materialien und erkennbar werdenden divergierenden Argumentationslinien der beteiligten Institutionen die Verfasserin in der Position, dass es unabdingbar einer gesamthaften Bodenschutz(rahmen)regelung mit wirksamen Vorsorgeregelungen, Gefährdungshaftung und Grenzwertkonzept in einem selbständigen Bodenschutzregime auf Europäischer Gemeinschaftsebene bedarf, wenn das Umweltmedium Boden für die künftigen Generationen erhalten werden soll. Auf globaler Ebene sollte trotz Schwierigkeiten wegen der Vielfalt der Bodenprobleme angestrebt werden, über die Desertifikationskonvention hinaus eine "Boden-(Rahmen)Konvention" zu schaffen und damit die gravierenden Steuerungsmängel bezüglich der Bodengefährdungen zu überwinden und den Lebensraum für die künftigen Generationen zu sichern.
Sobald der endgültige den Bodenschutz umfassende Vorschlag zu der thematischen Strategie Bodenschutz der EU-Kommission mit einem darin enthaltenen Legislativvorschlag einer Bodenrahmenrichtlinie Begründung und Erläuterung, die das Umweltmedium umfassend schützen und ein einheitliches Schutzniveau festlegen soll, vorliegt, wird (weiterhin) ein zähes Ringen um Ziele, Inhalte und Kompetenzen einsetzen. Die Intention, einen umfassenden Bodenschutz zu etablieren, erfordert noch viel "Schweiß der Edlen" und hat in der derzeit krisengeschüttelten Union noch viele Widerstände zu überwinden und gegen Partialinteressen, Egoismen und evidente Ignoranz zu kämpfen.
Das soll und wird die Wissenschaft unter Rekurs auf kompetente Befürworter eines effizienten Bodenschutzes und etablierte Institutionen im internationalen, europäischen und nationalen Bereich nicht daran hindern, weiterhin unbeirrt für einen nachhaltigen Bodenschutz zu plädieren.
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Edition | Availability |
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1
Nachhaltiger Bodenschutz: international, europäisch und national
2006, Universitätsverlag der TU Berlin
A 5. – Br
- 1. Aufl.
3798319952 9783798319950
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Book Details
Edition Notes
Literaturverzeichnis : p. 309-331. Schlagwörter: Nachhaltiger Bodenschutz, internationaler Bodenschutz, nachhaltige Bodennutzung, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsprinzip, Nachhaltigkeitsstrategie, Rechtsprinzip, Bodenfunktionen, Bodengefährdungen, globale Boden-Konvention, Desertifikationskonvention, Welt-Boden-Charta, ökologische Leitplanken, EU-Bodenrahmenrichtlinie, EU-Bodenschutzstrategie, Europäisches Bodenschutzrecht, nationaler Bodenschutz, nationales Bodenschutzrecht.
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- Created June 6, 2009
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